Interesting post found on the Internet: Mir hat gerade ein Vögelchen Zierckes Talking Points zugespielt, und bevor ich klären konnte, ob ich das veröffentlichen kann oder nicht, sehe ich, dass die Kollegen von Netzpolitik.org das schon getan haben. Sehr schön! *händereib* *ärmelhochkrempel*Also was schreibt er denn da so.Das BKA hat keinen Verfassungsbruch begangen!Das wird sich zeigen.In unsere OLD- und Quellen-TKÜ-Software war zu keinem Zeitpunkt eine rechtswidrige Hintertür zum Aufspielen von


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Mir hat gerade ein Vögelchen Zierckes Talking Points zugespielt, und bevor ich klären konnte, ob ich das veröffentlichen kann oder nicht, sehe ich, dass die Kollegen von Netzpolitik.org das schon getan haben. Sehr schön! *händereib* *ärmelhochkrempel*Also was schreibt er denn da so.Das BKA hat keinen Verfassungsbruch begangen!Das wird sich zeigen.In unsere OLD- und Quellen-TKÜ-Software war zu keinem Zeitpunkt eine rechtswidrige Hintertür zum Aufspielen von Ausspähprogrammen eingebaut.Das klingt gut, leider wird es noch im selben Dokument auf Seite 7 der Lüge überführt:Update selbst wird mit der Updatefunktionalität der Digitask-Aufzeichnungseinheit durchgeführt (Updates werden protokolliert)Das mit dem Protokoll klingt gut, aber leider ist ein Protokoll auf Seiten des Trojaners wertlos, weil es von Dritten manipuliert werden kann, und ein Protokoll auf Seiten des BKA ist auch wertlos, weil über die Schnittstelle auch von Dritten weitere Malware hochgeladen worden sein kann, ohne dass das überhaupt beim BKA vorbeikommt.Es gibt keinen Zugriff von Dritten auf die Software des BKA.Da bin gespannt auf Ihre Beweisführung, Herr Ziercke!Die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung folgen einem detaillierten Phasenkonzept, einschließlich ausdifferenzierter Prüf- und Kontrollmechanismen.Bei dem Satz muss jemand den Inhalt mitzuübertragen vergessen haben. Hier ist jedenfalls keiner angekommen. Auch die ganze Seite 4 ist reiner "Beweis durch Behauptung"-Kinderkram. Damit können sie vielleicht jemanden wie den Uhl überzeugen, aber sonst niemanden. Kein Wunder, dass sie das hinter verschlossenen Türen vor ausgesuchtem Publikum gehalten haben. Sonst wären sie ja aus dem Saal gelacht worden damit.Dann machen sie noch die Ansage, dass sie in Amtshilfe für Rheinland-Pfalz und Hessen Trojaner verteilt haben. Sehr schön!Desweiteren verweisen sie auf ihre ISO 9000ff-Zertifizierung (HAHAHAHA, Snake Oil zum Quadrat, das lässt ja tief blicken, dass sie DAS als Beleg für ihre Integrität nehmen!) und ein Phasenkonzept. Wer schonmal in einer WG gewohnt hat, mit Konzept zum gemeinschaftlichen Geschirrspülen und Müllrunterbringen, der wird das ähnlich erheiternd finden wie ich jetzt. Sie zitieren da ab Seite 6 das Phasenmodell. Ich kann das nicht mal pasten hier, ich hab vom Fremdschämen Rheuma gekriegt und kann die Maus nicht mehr schieben. AU DIE SCHMERZEN! Das einzige, was man da mitnehmen kann, ist dass es einen Amtsleitungsvorbehalt gibt. D.h. die Amtsleitung steht jetzt persönlich mit einem Bein im Knast und kann das nicht mehr auf inkompetente Angestellte abwälzen.Schließlich kommen dann auch noch die Ausflüchte zu dem Proxy, bzw. kommen sie gerade nicht. Da steht nur:zur Verschleierung der Q-TKÜ gegenüber dem Tatverdächtigen wird die gesamte Kommunikation der Software über mindestens zwei Proxy Server geleitetEin Schelm, wer böses dabei denkt.auf diesen Proxy Servern werden keinerlei Daten abgelegt, sondern lediglich eine Durchleitung - über nicht-deutsche Server – vorgenommenAch sooo! Das ist nur eine Durchleitung! Na dann kann da ja nichts passieren. Immerhin: Sie geben zu, dass sie durch das Ausland routen. Das macht aber nichts (Seite 11), weil:Richtig ist vielmehr, das die Daten über einen ausländischen Server lediglich verschlüsselt weitergeleitet und nicht auf dem ausländischen System gespeichert werden.Ich bewundere deren Chutzpe, ihre Pfusch-Verschleierung als "Verschlüsselung" zu bezeichnen. Oh und die scheinen noch nicht verstanden zu haben, dass man mit einem Proxy auch durchfließende Daten manipulieren kann.Ein schöner Lacher ist noch die "Beendigungsphase":Überwachungssoftware wird möglichst im Rahmen operativer Maßnahmen physikalisch gelöschtsofern mangels Zugriff auf das überwachte System physikalisches Löschen nicht realisierbar, wird auf die eingebaute Löschfunktion zurückgegriffenbei letztgenannter Alternative (sogen. Fernlöschung) besteht ein Restrisiko, dass die Software oder Teile davon zu einem späteren Zeitpunkt mit forensischen Methoden durch Dritte analysiert werdenNo shit, Sherlock! Mit forensischen Methoden durch Dritte analysiert, ja? *schenkelklopf*Die nächste Frage, die sich stellt, ist was es mit der "revisionssicheren Dokumentation" zu tun hat, die gestern alle CDU-Tontauben nachgebetet haben.Sämtliche durchgeführten Aktionen (Updates, Modulaktivierungen und -deaktivierungen) werden protokolliert.Des Weiteren sind dort alle gewonnenen Daten (Gespräche, Chatnachrichten, übertragene Dateien) auswertbar vorhanden.Das ist nicht gut, weil "alle gewonnenen Daten" auch den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betrifft und nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts solche Daten sofort gelöscht werden müssen. Und überhaupt stellt sich natürlich die Frage, was auf ein Protokoll zu geben ist, dass im Fall eines Manipulationsvorwurfes vom Angeklagten selber geführt wurde. Ich sage: gar nichts. Da müsste man schon besondere Maßnahmen ergreifen, um eine Manipulation besonders schwer zu machen, z.B. per Read-Only-Ausleitung der Logdaten in einen physisch separaten Logging-Bereich, bei dem nur hinten angefügt und nichts gelöscht oder überschrieben werden kann nachträglich. Was das BKA aber darunter versteht:Das systemtechnische Protokoll ist aus der Bedienoberfläche heraus nicht manipulierbar.Die operativen Worte hier sind "aus der Bedienoberfläche heraus". Wenn jemand weiß, wie man es außerhalb der Bedienoberfläche manipuliert, ist das Scheunentor offensichtlich offen. Daher dementiert das BKA auch gleich so doll sie können (ein lauer Windhauch würde diese Argumentation wegwehen):Löschen von Protokolldaten wäre nur mit administrativem Zugang (nicht der Ermittlungsbeamte, nur der Techniker hat Zugang) auf die zugrundeliegende Datenbank und entsprechendem technischen Aufwand bei gleichzeitiger krimineller Energie möglich. Dafür gibt es keinem Fall auch nur die Spur eines Verdachts!ACH, für das BKA soll die Unschuldsvermutung gelten, wenn sie mit thermonuklearen Trojanern herumhantieren? Aber umgekehrt dürfen unsere Behörden uns trojanisieren, selbst wenn wir nachweislich überhaupt nichts angestellt haben, unter der Maßgabe der Gefahrenabwehr? Im Übrigen ist das mit dem administrativen Zugang nicht glaubwürdig. Wenn das GUI ohne Admin-Zugang in die Datenbank schreiben kann, dann kann das auch der Benutzer des GUIs. Er muss sich nur die Zugangsdaten für die Datenbank aus dem GUI rauspopeln.Und ob das BKA kriminelle Energie hat, das ist ja wohl eine Frage des Blickwinkels. Die wollen Trojaner bei den Bürgern installieren! Wenn die Russen das tun, nennt man das "Mafia" und "organisierte Kriminalität" und die Politik nimmt es als Anlass, um noch mehr Trojanereinsätze zu begründen!Aber hey, ist ja noch nicht fertig. Hier ist noch ein echtes Highlight:Falsch ist, dass das BKA eine Überwachungssoftware verwendet, die mit einer unsicheren symmetrischen Verschlüsselung arbeitet und nur in eine Kommunikationsrichtung verschlüsselt. Wir verschlüsseln in beide Richtungen!HAHAHAHAHAHAHA, das alleine ist ja schon so ein Brüller, ich lach mich kaputt. Wir verschlüsseln in beide Richtungen mit einem unsicheren symmetrischen Cipher!1!!Richtig ist, dass ein gemeinsamer Schlüssel zwischen Software und Einsatzservern vergeben wird. Dies dient der Verschlüsselung und der Authentifizierung.OH DIE SCHMERZEN! Sie bestätigen also direkt, was sie im Absatz davor noch dementiert haben. Gut, mit einem symmetrischen Schlüssel kann man sich nicht authentisieren, das weiß schon jeder Informatik-Studienabbrecher, das meinen die bestimmt nicht ernst? Doch, meinen sie!Der Kommunikationspartner kann sich ohne diesen Schlüssel nicht als gültiger Partner ausgeben.Liebes BKA. IHR LIEFERT DEN SCHLÜSSEL AUS. Der ist im Trojaner drin. Der ist nicht geheim. Und man kann mit ihm nichts authentisieren. Fragt doch mal eure Krypto-Kollegen vom BSI, die haben dem Vernehmen nach Reste von Krypto-Knowhow am Start. Wenn die nicht alle schon dem Herzinfarkt erlegen sind angesichts eurer haaresträubenden Äußerungen hier, dann werden sie euch zumindest bestätigen, wie tief euer Unwissen hier reicht. "Wir haben da auch Experten", dass ich nicht lache. Gut, helfen werden euch die BSIler nicht, das haben sie ja schon angesagt. Aber euch ist ja eh nicht zu helfen.Weiter im Text. Es fehlt ja noch der Teil, wo sie den CCC als die Bösen hinstellen. Hier ist er:Seit der Veröffentlichung der Signatur der Verschlüsselung durch den CCC könnten noch laufende Maßnahmen entdeckt werden. Das BKA hat daher in einem aktuellen Verfahren der organisierten Rauschgiftkriminalität die Maßnahme sofort abgebrochen und dies der Staatsanwaltschaft und dem anordnenden Gericht mitgeteilt. Dies ist auch den Bundesländern mitgeteilt worden.ORGANISIERTE RAUSCHGIFTKRIMINALITÄT!!1! Mit anderen Worten: noch eine Online-Apotheke.Oh, eine Sache möchte ich schon noch ansprechen:Die Quellen-TKÜ-Software ist auf das Zielsystem und die dort installierte Skypeversion ausgerichtet. Bei einem Skypeupdate muss daher auch die Quellen-TKÜ-Software angepasst werden, da ansonsten die Kommunikation nicht mehr aufgezeichnet wird.Das klingt für mich nach Unsinn. Ich behaupte, dass das auch ohne Updates geht.Das BKA behauptet weiterhin, das Verfassungsgericht habe nicht gesagt, ein Mehr an Funktionalität sei generell verboten, sondern nur dann,wenn – und darauf kommt es dem BVerfG an - die durch eine Nachladefunktion eingesetzte Software zum Ausspähen von weiteren Daten genutzt würde.Hier ist, was das Verfassungsgericht tatsächlich urteilte:Art. 10 Abs. 1 GG ist hingegen der alleinige grundrechtliche Maßstab für die Beurteilung einer Ermächtigung zu einer „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.Es geht also nicht darum, ob die nachgeladene Software tatsächlich benutzt wird, um mehr abzuhören, sondern es müssen technische und rechtliche Vorkehrungen da sein, um zu verhindern, dass das geschehen kann. Das ist hier nicht der Fall, daher handelt es sich um eine klare Verletzung des Urteils.Gegen eine bloße Aktualisierungsfunktion kann das BVerfG keine Einwände haben, weil sonst die Maßnahme an sich gefährdet wäre.Den Typen, der diese Argumentation gemacht hat, würde ich gerne hinter Gittern sehen. "Ich MUSSTE den Laden ausrauben, Euer Ehren, denn mir ist ja Fahrradfahren erlaubt, und wenn ich denen nicht ein Fahrrad gestohlen hätte, dann wäre ja die Fahrradfahr-Maßnahme an sich gefährdet gewesen!1!!" Dass solche Leute überhaupt frei rum laufen können, irritiert mich maßlos, aber dass sie auch noch für Bundesbehörden der Exekutive Statements formulieren, das schlägt dem Fass den Boden aus. Wenn ihr es unter den Vorgaben nicht hinkriegt, DANN KÖNNT IHR ES HALT NICHT MACHEN. Ganz einfach!Immerhin sehen sie auch selber ein, dass ihre Beweise da wertlos sind, und weil sie keine tatsächliche Überprüfung machen können, ...Das BKA hat am 11./12.10.2011 alle Protokolle bisheriger Quellen-TKÜ-Maßnahmen mit der DigiTask-Aufzeichnungseinheit unter Beteiligung der Beauftragten für den Datenschutz sowie für die IT-Sicherheit im BKA auf Plausibilität kontrolliert hat.Äh, auf ... Plausibilität?! So Pi mal Daumen oder wie? Geschaut, dass keine Logeinträge von Freitag nachmittag kommen, weil da die Beamten auf dem Heimweg sind? Oder wie habe ich mir das vorzustellen? Wenig überraschend haben sie nichts gefunden:Im Ergebnis konnten keine Hinweise festgestellt werden, dass im BKA eine Software eingesetzt wird, die über die rechtlich zulässigen Grenzen der Quellen-TKÜ hinausgeht und dass im Rahmen der bisher erfolgreich durchgeführten Quellen-TKÜ-Maßnahmen unzulässige Daten ausgeleitet werden.Natürlich nicht. Anhand einer "Plausibilitätsprüfung" der Logdateien kann man sowas ja auch nicht beurteilen.Auf Seite 11 gibt es dann noch die Ausrede, wieso der Proxy in den USA steht. Achtung: fest sitzen bei der Lektüre:Der Grund für diese Verschleierung ist kriminalistischer Natur. Skype selbst nimmt beim Start automatisch Kontakt mit einem Server in den USA auf. Für den versierten User sollte durch die Quellen-TKÜ- Software kein anderer Eindruck entstehen.m(Halt, einen hab ich noch. Wie das BKA prüft. Ihr sitzt hoffentlich weiterhin fest:Das BKA testet die bestellte Software mit Hilfe eines sogen. Positivtests, der der Funktionalitäten der Software und die Reaktion der vom Zielsystem eingesetzten Sicherheitssoftware (Virenscanner, Firewall) prüft. Die Maßnahme wird als einsatzfähig betrachtet, wenn die bestellten Funktionalitäten vorhanden sind, und die Sicherheitssoftware keine Warnungen produziert.Selbstverständlich sind so keinerlei Aussagen über eventuell zusätzlich vorhandene Funktionalität treffbar.
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